Förderhöhe
Für die Förderperiode 2023-2027 wurden der Region insgesamt € 3.423.697 Fördermittel zugeteilt.
Die Fördersätze für LEADER-Projekte in der LAG VWB sind wie folgt festgelegt. Alle Fördersätze gelten ebenso für Projekte, welche im Rahmen der privilegierten funktionalen Partnerschaft mit der Stadt Feldkirch umgesetzt werden.
- 40 % für direkt einkommensschaffende Maßnahmen
- Für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
- 60 % für nicht direkt einkommensschaffende, gemeinnützige Maßnahmen
- Für Studien, Konzepte wie auch die Umsetzung eines Projektes (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
- 80 % für sog. Kleinprojekte mit einem gemeinnützigen Ansinnen
- Diese sog. Kleinprojekte gehören zur gleichen Projektkategorie wie Draft Budget Projekte und haben die gleichen Abwicklungsanforderungen.
- Die Gesamtkosten des Projekts können max. eine Höhe von 10.000 Euro betragen.
- Projektträgerinnen/Projektträger können Organisationen, die öffentlichen Hand, Vereine oder Personengruppen (mind. 3 Personen, keine Einzelpersonen) sein.
- Derselben Förderwerberin/demselben Förderwerber kann maximal zwei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für sog. Kleinprojekte bewilligt werden.
- 60 % für indirekt wertschöpfende nationale Kooperationsprojekte
- 40 % für direkt wertschöpfende nationale Kooperationsprojekte:
- Projekte zwischen zwei LAGs innerhalb Österreichs
- Förderungsfähig im Rahmen von Kooperationsprojekten sind Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung der Projekte (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
- 60 % für transnationale Kooperationsprojekte
(indirekt wertschöpfende, gemeinnützige Maßnahmen):- Projekte zwischen zwei LAGs über die Landesgrenze hinweg.
- Förderungsfähig im Rahmen von Kooperationsprojekten sind Anbahnung, Vorbereitung und Umsetzung der Projekte (Investitions-, Sach- und Personalkosten).
Für die Umsetzung transnationaler Projekte im Bereich Kultur wird ein nationales Top Up (außerhalb LAG-Budget) von 20 %-Punkten und max. € 32.000 gewährt (BMKÖS) bei Erfüllung der genannten Förderungsvoraussetzungen (BML, 2021, S. 1033).
Investitionen: Die Kosten für Investitionen sind generell mit einem Förderbetrag von max. € 150.000 pro Projekt gedeckelt.
Detaillierte Informationen zu Förderhöhen können der Lokalen Entwicklungsstrategie (Kapitel 6.2.2) entnommen oder bei der LEADER-Geschäftsstelle erfragt werden.
Allgemeine Hinweise
- Die Aufbringung der Eigenmittel muss bereits zur Projekteinreichung feststehen.
- Falls von einer förderwerbenden Person mehrere Projekte unter ‚De minimis‘ beantragt werden, gilt der maximal mögliche Betrag von € 200.000.