Publizitätsbestimmungen

Was muss während der Projektumsetzung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beachtet werden?

Verpflichtungen der FörderungswerberInnen (Begünstigten)

Die FörderungswerberInnen haben die Öffentlichkeit über die erhaltene finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu informieren. Zusätzlich ist auf alle weiteren fördergebenden Bundes- und Landesstellen in angemessener Form hinzuweisen.

Kennzeichnung von Veröffentlichungen bei LEADER-geförderten Projekten

EU-kofinanzierten Veröffentlichungen/Veranstaltungen müssen mit einem gut sichtbaren Hinweis versehen werden. Dies können z.B. folgende Veröffentlichungen sein:

  • Printmedien
  • Broschüren
  • Faltblätter
  • Mitteilungsblätter
  • Plakate
  • Internet und Audiovisuelles Material
  • Informationsveranstaltungen
  • Infoschilder
     

Die Logos sind einzufügen. Bei Fehlen dieser Logos/Hinweise kann es zur Nichterstattung von EU-Geldern kommen!

Der Hinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von EU, Bund, Land und LEADER.

Die Positionierung der Logoleiste erfolgt auf der Titelseite (1. Seite), möglichst auf weißem Untergrund.

Die Logoleiste steht im jpg./eps./png. Format unter Downloads zur Verfügung.

Das vollständige Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20 finden Sie hier.