Förderbereiche
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen in Betracht:
Vereine, NGOs, Einzelinitiativen, öffentliche Einrichtungen, Gemeinden, etc.
Förderungsvoraussetzungen
Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie leisten. Es muss eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums der LAG vorliegen. Das Vorhaben muss innerhalb des LEADER-Gebiets verwirklicht werden oder der LEADER Region zu Gute kommen.
Art und Ausmaß der Förderung
Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten für Investitions-, Personal- und Sachaufwendungen in von der LAG festgelegten Ausmaßen. Die Fördersätze sind je nach Projektart 40%, 60%, 70% oder 80%.
Förderungsabwicklung
Förderungsanträge sind der LAG vorzulegen. Projekteinreichungen sind 4x jährlich zu festgelegten Terminen möglich.
Projektauswahl in der LAG
Das Projektauswahlgremium der LAG ist allein für eine nicht diskriminierende, transparente und nach objektiven Kriterien erfolgende Auswahl der vorgelegten Projekte verantwortlich. Es hat dabei die Übereinstimmung des Vorhabens mit der LES und den Beitrag zur Zielerreichung zu beurteilen. Die genauen Details zu den Auswahlkriterien und die Entscheidungsprozesse sind in der jeweiligen LES festgelegt. Die LAG leitet die vollständigen Förderungsanträge für jene Vorhaben, für die eine positive Beschlussfassung des Projektauswahlgremiums vorliegt, an die LEADER-Verantwortliche Landesstelle (LVL) weiter.
Die LAG übermittelt der LVL auch jene Förderanträge, für welche keine positive Beschlussfassung durch das Projektauswahlgremium vorliegt.
Beurteilung des Vorhabens durch die Bewilligende Stelle
Die Bewilligende Stelle hat die Vollständigkeit des Förderungsantrags sowie das Vorliegen aller Förderungsvoraussetzungen zu prüfen und über den Förderungsantrag zu entscheiden. Die Bewilligende Stelle hat die Wettbewerbsrelevanz des Vorhabens zu prüfen. Im Falle wettbewerbsrelevanter Vorhaben wird die Förderung als de-minimis-Beihilfe gewährt.
Eine Kostenanerkennung für das jeweilige Projekt ist ab Einlangen des Förderungsantrags bei der Bewilligenden Stelle möglich. Es gilt das Datum des Eingangsstempels. Die LEADER-Verantwortliche Landesstelle (LVL) in Vorarlberg ist die Abteilung Va- Landwirtschaft und ländlicher Raum in Bregenz.