Wie erfolgt die Projektauswahl?
Das Projektauswahlgremium (PAG)
Die Mitglieder des Projektauswahlgremiums beurteilen das Projekt nach einem einheitlichen Evaluierungsschema und diskutieren ihre unabhängig erarbeiteten Einschätzungen im Rahmen der Sitzungen. Zu diesem Vorgang werden je nach Projektausrichtung im Bedarfsfall externe ExpertInnen hinzugezogen. In der Folge trifft das Projektauswahlgremium eine Entscheidung über die Förderempfehlung. Die Entscheidungen über die Förderempfehlung werden schriftlich begründet und dokumentiert.
Das Evaluierungsschema enthält drei Kriteriengruppen:
Allgemeine Beurteilung (Kriterien A1-A8)
Beurteilung des Beitrags zum Programm LE 2020, zur Lokalen Entwicklungsstrategie und zu den Landesstrategien (Kriterien B1-B9, B17, B18)
Beurteilung des Beitrags zu den Multiplikatoren der LES (Kriterien B10-B13)
Detailbeurteilung zu den drei Aktionsfeldern (Kriterien B14-B16, C1-C3).
Die Kriterien werden anhand einer fünfteiligen Skala bewertet:
5 = trifft in hohem Ausmaß zu
4 = trifft zu
3 = trifft mehr oder weniger zu, nicht relevant, neutral, Durchschnitt
2 = trifft kaum zu
1 = trifft ganz und gar nicht zu
0 = kann aufgrund fehlender Angaben nicht beurteilt werden (Anmerkung von PAG notwendig, ggf. sind Infos nachzuliefern)
Diese Kriterien werden dann mit standard, hoch oder sehr hoch gewichtet.