Wie erfolgt die Projektauswahl?

Das Projektauswahlgremium (PAG)

Die Mitglie­der des Projektauswahlgremiums beurteilen das Projekt nach einem einheitlichen Evaluierungs­schema und diskutieren ihre unabhängig erarbeiteten Einschätzungen im Rahmen der Sitzungen. Zu diesem Vorgang werden je nach Pro­jektausrichtung im Bedarfsfall externe ExpertInnen hinzuge­zo­gen. In der Folge trifft das Projektauswahlgremium eine Entscheidung über die Förderempfehlung. Die Entscheidungen über die Förderempfehlung werden schriftlich begründet und dokumentiert.

 

Das Evaluierungsschema enthält drei Kriteriengruppen:

Allgemeine Beurteilung (Kriterien A1-A8)

Beurteilung des Beitrags zum Programm LE 2020, zur Lokalen Entwicklungsstrategie und zu den Landesstrategien (Kriterien B1-B9, B17, B18)

Beurteilung des Beitrags zu den Multiplikatoren der LES (Kriterien B10-B13)

Detailbeurteilung zu den drei Aktionsfeldern (Kriterien B14-B16, C1-C3).

 

Die Kriterien werden anhand einer fünfteiligen Skala bewertet:

5 = trifft in hohem Ausmaß zu
4 = trifft zu
3 = trifft mehr oder weniger zu, nicht relevant, neutral, Durchschnitt
2 = trifft kaum zu
1 = trifft ganz und gar nicht zu
0 = kann aufgrund fehlender Angaben nicht beurteilt werden (Anmerkung von PAG notwendig, ggf. sind Infos nachzuliefern)

Diese Kriterien werden dann mit standard, hoch oder sehr hoch gewichtet.