Publizitätsbestimmungen
Verpflichtungen der FörderungswerberInnen (Begünstigten)
Die FörderungswerberInnen haben die Öffentlichkeit über die erhaltene finanzielle Unterstützung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu informieren. Zusätzlich ist auf alle weiteren fördergebenden Bundes- und Landesstellen in angemessener Form hinzuweisen.
Kennzeichnung von Veröffentlichungen bei LEADER-geförderten Projekten
EU-kofinanzierten Veröffentlichungen/Veranstaltungen müssen mit einem gut sichtbaren Hinweis versehen werden. Dies können z.B. folgende Veröffentlichungen sein:
- Printmedien
- Broschüren
- Faltblätter
- Mitteilungsblätter
- Plakate
- Internet und Audiovisuelles Material
- Informationsveranstaltungen
- Infoschilder
Die geforderten Logos sind einzufügen. Bei Fehlen dieser Logos/Hinweise kann es zur Nichterstattung von EU-Geldern kommen!
Der Hinweis besteht aus einem Schriftzug und den jeweiligen Logos von EU, Bund, Land und LEADER.
Die Positionierung der Logos erfolgt mind. auf der Titelseite (1. Seite), möglichst auf weißem Untergrund.
Hier finden Sie alle Logos zum Download:
Bei Bedarf stehen die Logos in anderen Formaten zur Verfügung. Alle Versionen sind auf der Homepage des BMNT zu finden:
Hier finden Sie das Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsbestimmungen LE 14-20.