Rechnungsprüfer & Schiedsgericht

Rechnungsprüferin/Rechnungsprüfer

Zwei Rechnungsprüferinnen/Rechnungsprüfer werden von der Vollversammlung auf die Funktionsdauer des Vorstandes (3 Jahre) gewählt und dürfen keinem Organ angehören. Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel.

 

 Schiedsgericht

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Das Schiedsgericht setzt sich aus drei ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen, die bei Bedarf namhaft gemacht werden.